Die UNESCO-Konvention
Kulturgut als gemeinsames Erbe
Das "UNESCO- Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut", verabschiedet durch die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur auf ihrer 16. Tagung in Paris am 14. Novemer 1970, schützt das Kulturgut als gemeinsames Erbe der Menschheit auf der Grundlage des kulturellen Nationalismus (vgl. Präambel):
"in der Erwägung, dass es jedem Staat obliegt, das in seinem Hoheitsgebiet vorhandene Kulturgut vor den Gefahren des Diebstahls, der unerlaubten Ausgrabung und der unzulässigen Ausfuhr zu schützen"
sowie
"in der Erwägung, dass der Schutz des kulturellen Erbes nur wirksam sein kann, wenn er sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene durch enge Zusammenarbeit zwischen den Staaten gestaltet wird "
Second-prize winner (shared) "His world is missing. Yours could be too".
Design and concept: Jennifer Estrada. Mallory Finley, Stella Shin, Jane Kim. Photography: Kathleen Cohen
Eigenverantwortliche Entscheidung ...
Die UNESCO-Konvention legt zwar Kategorien fest, die es erlauben ein Gut dem kulturellen Erbe eines Staates zuzuordnen. Sie enthebt die Staaten jedoch nicht ihrer eigenverantwortlichen Entscheidung darüber, welches Kulturgut zu schützen ist.
Fortsetzung: Verpflichtungen / UNESCO ...
© Ulrike-Christiane Lintz, 01.03.2007