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Rückblick: Internationales Symposium zum Schutz von Kulturgütern, Hamburg 2006

Anlässlich eines internationalen Symposiums zum Schutz von Kulturgütern im Goethe-Institut in Hamburg (Mai 2006) - durchgeführt vom CulturCooperation e.V., einem Verein, der seit über 20 Jahren im internationalen Kulturaustausch mit Künstlern und Kulturorganisationen aus Asien, Afrika und Lateinamerika tätig ist - wurde dieser Gesetzentwurf zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens von Experten aus der Wissenschafts- und Kulturpolitik, dem Kunsthandel, aus Museen und Museumsverbänden sowie aus der Entwicklungszusammenarbeit begutachtet.
Titelbild: Plünderer meißelten 2005 den Kopf der Apsara-Figur in Preah Khan, Kambodscha, aus dem Stein. Foto © Dougald O'Reilly, Heritage Watch

Alternative Maßnahmen

Das Symposium hatte zum Ziel, die UNESCO-Konvention zu bilanzieren und alternative Maßnahmen, die für einen effektiven Kulturgutschutz auf internationaler und deutscher Ebene in Frage kommen, zu diskutieren. Die unterschiedlichsten Vertreter der Museen, Archäologen und Völkerrechtsexperten - mit Ausnahme des Kunsthandels - kamen zu dem eindeutigen Schluss, dass der im Februar 2006 vorgelegte Gesetzentwurf  für einen nachhaltigen Schutz deutscher und ausländischer Kulturgüter vollständig unzureichend sei.

Durchlässige nationale Regelungen und allzu liberale Gesetzgebungen haben bis dato den rechtswidrigen Im- und Export von Kulturgütern kaum zu unterbinden vermocht.

Der Gesetzentwurf - so die Meinung zahlreicher renommierter  Referenten aus Deutschland, dem europäischen Ausland, Tansania und Kenia - folgt nicht dem eigentlichen Ziel der UNESCO-Konvention und wird - so Herr Dr. Michael Müller-Karpe, Römisch-Germanisches Zentralmuseum Mainz - zukünftig sogar dubiosem Kunsthandel mit archäologischen Bodenfunden unbekannter Provenienz einen enormen Erfolg verheissen.

The most important thing ...

"What can be done? What can we do as professional archaeologists, here in Germany, in France, in Britain, in America or wherever? The most important thing is to raise public awareness."

Dr. Michael Müeller-Karpe, Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Mainz, Germany

Ergebnis einer Abwägung

In der Begründung des Gesetzentwurfs, A. Allgemeiner Teil, I Ausgangslage, S.12 findet sich folgendes Statement:

"Praktikabilität und Rechtssicherheit, aber auch der Geist und das angestrebte Ziel der Konvention bestimmen deshalb die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gewählte Ausführung. Dabei wurden die Regelungen anderer westeuropäischer Staaten mit in den Blick genommen, die für den Handel mit Kulturgütern von besonderer Bedeutung sind. Das gilt insbesondere für das Kulturgütertransfergesetz vom 20. Juni 2003, das in der Schweiz begleitend zur Ratifizierung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens verabschiedet worden ist. Auf diese Weise können Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland für den Kunsthandel vermieden werden, die sowohl durch eine zu laxe und damit rufschädigende als auch durch eine zu strenge und damit nicht mehr praktikable Umsetzung der Vorgaben des UNESCO-Kulturgutübereinkommens entstehen könnten. Insgesamt ist der Gesetzentwurf das Ergebnis der Abwägung der unter anderem wissenschaftlich und international gewichtigen Belange des Kulturgutschutzes einerseits und der berechtigten Interessen des Handels andererseits."

Auch nach 36 Jahren "zäher Diskussionen" entscheiden nach Auffassung vieler Experten erneut die befürchteten  Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland für den Kunsthandel im Rahmen einer Abwägung der wissenschaftlich und international gewichtigen Belange des Kulturgutschutzes einerseits und der berechtigten Interessen des Handels anderserseits.

 

Fortsetzung: Illegaler Handel ...

 

 

© Ulrike-Christiane Lintz, 01.03.2007