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Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (ZRG) 126. Band - Romanistische Abteilung

Aus dem Inhalt dieses Bandes:

Dieser Band ist Theo Mayer-Maly gewidmet.

Aufsätze: Babusiaux, Ulrike, Kommentare des Kaiserrechts in Papinians Quaestiones, S. 156; Buchwitz, Wolfram, Vertragsklauseln und probatio – Anmerkungen zum römischen Bauvertragsrecht, S. 358; Cloud, Duncan, Leges de sicariis: The first chapter of Sulla’s lex de sicariis, S. 114; Finkenauer, Thomas, Stipulation und Geschäftsgrundlage, S. 305; Klingenberg, Georg, Das modicum-Kriterium, 187; Kroppenberg, Inge, Amicitia und römisches Delegations- und Auftragsrecht, S. 284; Nörr, Dieter, exempla nihil per se valent. Bemerkungen zu Paul. 15 quaest. D. 46,3,98,8; 72 ad ed. D. 45,1,83,5, S. 1; Wolf, Joseph Georg, Das Stigma ignominia, S. 55


Eine Neuerung dieses Bandes ist, dass alle Aufsätzen und Miszellen mit einer deutschen und einer englischen Zusammenfassung (Summary) eingeleitet werden.

Miszellen: Corcoran, Simon J . J ., After Krüger: observations on some additional or revised Justinian Code headings and subscripts, S. 423; Corcoran, Simon J . J ., New subscripts for old rescripts: the Vallicelliana fragments of Justinian Code Book VII, S. 401; Kaiser, Wolfgang, Fragmente der Epitome Iuliani I. Hs. Paris, BN Baluze 270ff. 68–69, S. 440; Kaiser, Wolfgang, Fragmente der Epitome Iuliani II. Hs. Karlsruhe, Badische Landesbibl. Fragm. Aug. 145, S. 448; Schermaier, Martin Josef, Recht und Religion bei Theo Mayer-Maly, S. 393; Winkel, Laurens C., Theo Mayer-Maly als Lehrer zwischen Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, S. 387

Dokumente: Theodor Mommsen, Digesta Iustiniani Augusti, Praefationes minores von 1866
und 1868. Übersetzt von Gisela Hillner, S. 461

Literatur: S. 482–637

In memoriam: Elmar Bund (13.3.1930–19.4.2008). Von Detlef Liebs, S. 657; John Anthony Crook (5.11.1921–7.9.2007). Von Joseph Georg Wolf, S. 638; Marie Theres Fögen (10.10.1946–18.01.2008). Von Gerhard Thür, S. 646; Theo Mayer-Maly (16.8.1931–6.12.2007). Von Heinrich Honsell, p. XI; Juan Miquel (7.6.1933–15./16.10.2008). Von Andreas Wacke, S. 661; Karlheinz Misera (9.12.1933–27.1.2008). Von Ralph Backhaus, S. 650; Hein L. W. Nelson (10.5.1916–7.1.2008). Von Ulrich Manthe, S. 642

Chronik: 1. Internationaler Moot Court im Römischen Recht. Kavala und Colonia Augusta
Iulia Philippensis. Von Christian Wagner, S. 679; Bericht über den 37. Deutschen Rechtshistorikertag vom 9. bis 11. September in Passau. Von Jakob Fortunat Stagl, S. 667; „Problemi e prospettive della critica testuale" – Trient, 14.–15. Dezember 2007. Von Julia Gokel, S. 675; Project Volterra II (Law and the End of the Empire), Colloquium 2: Authorities and Subjects and Manuals and Jurisprudence, London, UC, 15.–16. September 2008. Von Wolfgang Kaiser, S. 682 ; Société Internationale d’Histoire des Droits de l’Antiquité 2008 (Fribourg). Von Johannes Platschek, S. 673

Quellenregister. Von Josef Menner, S. 686–715

Literatur

Buchbesprechung

Werner Diem, Arabischer Terminkauf. Ein Beitrag zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte Ägyptens im 8. bis 14. Jahrhundert. Harrassowitz, Wiesbaden 2006. 188 S., 3 Taf.

Dokumentarische Papyri aus dem hellenistischen und römischen Ägypten sind den Rechtshistorikern seit langem bekannt (1); sie bieten wertvolle Informationen über das Rechtsleben und damit unentbehrliches Vergleichsmaterial zur Auslegung der literarischen und juristischen Quellen. Weniger bekannt sind die arabischen Papyri Ägyptens aus dem 8.-10 Jh.; ihre Auswertung scheint bisher nur einen engen Kreis der arabischen Papyrologie, Arabistik und Islamistik beschäftigt zu haben. Sie würden jedoch ein reizvolles Material zu rechtsvergleichenden Studien bieten, womit die Arbeiten über die spätantike, byzantinische oder frühmittelalterliche  Rechtspraxis bereichert werden könnten. Anstoß dazu könnte der vorliegende Band geben, der anlässlich der Edition (bzw. Neuedition) von drei arabischen Texten (P.Berol. A 24136r; P.Vindob. Perg.110 und P.Heideberg A745; S.145-163) eine ausführliche Behandlung eines verbreiteten Kauftyps für die Vermarktung landwirtschaftlicher Ernteprodukte bietet.

Der Verf. führt auf etwa 130 Seiten die wesentlichen Charakteristika des "arabischen Terminkaufs" auf, wobei alle bisher edierten Urkunden arabischer Sprache mit herangezogen werden. Als großes Verdienst des Bandes kann hervorgehoben werden, dass neben den Zeugnissen der Alltagspraxis  auch die einschlägige arabische "juristische Literatur" mit berücksichtigt wird. Aus dem untersuchten Zeitraum sind glücklicherweise mehrere Werke überliefert, die als Formularbuch, Kanzleihandbuch oder Richterhandbuch eingestuft werden können. Sie enthalten Musterformulare und "Gutachten" aus der Feder von gelehrten Verfassern. Es reicht hier, auf "Das Große Buch" und "Das Kleine Buch der juristischen Formulare" aus Ägypten, datiert aus dem Jahr 321/933, zu verweisen (die detaillierte Beschreibung dieser Werke ist auf S. 27-33 zu lesen). Ein besonderes Anliegen des Verfassers ist, die Dokumente der Alltagsspraxis aus dem arabischen Ägypten (bzw. aus al-Andalus, S. 134ff.) mit der damaligen "Fachliteratur" zu konfrontieren und auf die Gemeinsamkeiten bzw. Abweichungen zwischen Theorie und Praxis hinzuweisen. Mit diesem Konzept verbindet der Verf. die (traditionell sonst eher getrennten) Forschungsgebiete der arabischen Papyrologie und der Arabistik bzw. Islamistik: "Zugleich scheint mir außer Frage zu stehen, dass arabische Papyrologie losgelöst von Arabistik und Islamwissenschaft undenkbar ist und nur vor dem bereits aus literarischen Quellen vorgängig bekannten arabistischen und islamwissenschaftlichen Wissenschaftsgrund sinnvoll betrieben werden kann." (S.10). Der Verf. hat den "Spannungsbogen zwischen Originaldokumenten und literarischen Quellen" wahrgenommen und bemüht sich, deren wechselseitige Wirkungen im untersuchten Quellenmaterial greifbar zu machen.

Im vorliegenden Band wird zunächst das Vertragsobjekt untersucht ("Produkte und Sachen", S. 35-39), dann der Kaufpreis. Von besonderem Interesse ist hier die Feststellung, dass die Formularbücher die Bezifferung des Kaufpreises als Voraussetzung der Wirksamkeit behandeln, während sie in den Geschäftsurkunden doch oft unterlassen wird. Den Zweck der verlangten Bezifferung sieht der Verf. darin, dass "bei einer Annullierung des Termingeschäfts - etwa weil sein Gegenstand nicht lieferbar sei - der Kaufpreis bekannt sein müsse, da er dem Käufer zu erstatten sei" (39). Träfe das zu, trüge das Risko einer Missernte immer der Verkäufer - leider bleibt der Verf. den Nachweis für die Geltung dieses Prinzips als allgemeine Regel schuldig. Der unbezifferte Kaufpreis ist ein merkwürdiges Phänomen der Alltagspraxis, das auch in den gräko-ägyptischen Lieferungskäufen beobachtet werden kann. Der Verf. sieht dessen Grund einerseits darin, dass das angewendete Formular (salam) meistens eine abstrakte Obligation beurkunde (46 f.). Andererseits dürften die Parteien es angenehmer gefunden haben, wenn die Details ihrer Vereinbarung  nicht in die Öffentlichkeit (Notar, Schreiber, Zeugen) gingen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die arabischen Juristen es immer als selbstverständlich gefunden haben, dass der vorausbezahlte Kaufpreis niedriger ist als der Marktpreis zur Zeit der Lieferung, aber darin nie Wucher gesehen haben (46). (...)

Zusammenfassend ist erneut zu betonen, dass Diem mit seinem Buch über die arabischen Lieferungskäufe aus Ägypten wichtige Zeugnisse des Rechtslebens aus dem spätantiken/frühmittelalterlichen Mittelmeerraum vorlegt. Er öffnet neue Wege in der arabischen Papyrologie, da er die urkundliche Überlieferung mit den literarischen Quellen verbindet, die bisher überwiegend nur in der Arabistik und Islamistik berücksichtigt wurden. Die interdisziplinäre Methode und die komplexe Betrachtung dieser wichtigen Quellen ist ein großer Verdienst des Bandes. Der Rechtshistoriker hätte es begrüßt, wenn diese Quellen mehr in die Tradition des antiken Mittelmeerraums eingebettet worden wären. Die nun vorgelegten arabischen Lieferungskäufe bieten sich zum Vergleich mit den griechischen an und werden die Arbeiten über Lieferungskäufe in den griechischen Papyri Ägyptens und in der byzantinischen Rechtsliteratur von Theorie und Praxis her bereichern.

Szeged                                    Éva Jakab

(Auszug aus der Rezension von Jakab, Éva: W E R N E R  D I E M, Arabischer Terminkauf. Ein Beitrag zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte Ägyptens im 8. bis 14. Jahrhundert. Harrassowitz, Wiesbaden 2006. 188 S., 3 Taf., ebd. S. 576-577, 581)


(1) S. dazu grundlegend und in vielen Details immer noch maßgebend L. M i t t e i s, Reichsrecht und Volksrecht in den östlichen Provinzen des römischen Kaiserreichs, Leipzig 1891.
Böhlau Verlag